Schulgeld

Die einmalige Aufnahmegebühr im Schuljahr 22/23 für die Grundschule beträgt pro Kind: 200,– Euro.

Das Schulgeld im Schuljahr 23/24 für die Grundschule beträgt monatlich (12 x im Jahr) pro Kind: 236,– Euro.

1. Freiwillige Spende

Familien, die freiwillig einen höheren finanziellen Beitrag leisten können und möchten, können dies in Form einer Spende gerne tun. Die freiwillige Zahlung ist als Spende voll steuerlich absetzbar, eine Zuwendungsbestätigung wird Ihnen ausgestellt.

2. Geschwisterermäßigung

Falls das neu aufzunehmende Kind ein weiteres Kind der Personensorgeberechtigen ist, für die mit dem Träger bereits ein Schulvertrag abgeschlossen wurde, ermäßigt sich bei gleichzeitigem Besuch der Kinder das Schulgeld.

3. Einzelfallermäßigung

In Einzelfällen kann eine Schulgeldreduzierung aus sozialen Gründen nach Offenlegung der finanziellen Verhältnisse auf schriftlichen Antrag hin erfolgen. Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen erfolgt stets befristet für ein Schuljahr vorbehaltlich der Änderung der Einkommenssituation. Bei Änderung der Einkommenssituation sind die Personensorgeberechtigen verpflichtet, die Schule zu informieren, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für eine Ermäßigung weiterhin gegeben sind. Ein Folgeantrag auf Schulgeldermäßigung ist bereits im Juli neu zu stellen einschließlich der erforderlichen Nachweise. Liegt kein Folgeantrag vor, beträgt das Schulgeld ab dem folgenden Schuljahr wieder den vollen Betrag.